Ansässige, deren Hauptwohnsitz nicht im Vereinigten Königreich liegt
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Veränderungsvorschläge hinsichtlich der Steuerbehandlung von Personen angekündigt, die zwar im Vereinigten Königreich ansässig sind, aber dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben. Die Einzelheiten der Vorschläge werden bald veröffentlicht, doch es scheint, als würden Steuerzahler, die mindestens sieben Jahre im Vereinigten Königreich ansässig waren, eine Jahresabgabe von £30.000 zahlen müssen, um ihren Ansässigkeitsstatus im Vereinigten Königreich aus Gründen von Einkommens- und Vermögenszuwachssteuern zu bewahren. Noch wichtiger ist, dass die Regierung mit großer Wahrscheinlichkeit Bestimmungen zur Beurteilung von britischen Steuervergünstigungen oder Einkommen aus nichtbritischen Treuhandvermögen einführen wird, die mit Personen im Zusammenhang stehen, die zwar im Vereinigten Königreich ansässig sind, aber dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben.
Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass das gegenwärtige Regime, das die Konvertierung von nicht überwiesenen Überseeeinkünften in Kapital erlaubt, zu Ende gehen wird.
Personen, die im Vereinigten Königreich ansässig sind, aber dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben, sollten ihre Angelegenheiten vor dem 6. April 2008 überprüfen, nachdem die detaillierten Vorschläge veröffentlicht wurden, mit der Absicht, ihre Angelegenheiten neu zu organisieren, um die Auswirkungen dieser Veränderungen zu minimieren oder zu vermeiden.